I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder
von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht
als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle
weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer schriftlichen
Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware
bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der
Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des
Angebotes daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind unverbindlich, und sofern nicht anderes
ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich
die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche
oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die
Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige
Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten,
Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend
zu erhöhen oder zu ermäßigen.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen
Übergabe der Ware bar zu bezahlen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz)
kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten,
wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des
Einlangens der Ware beim Verbraucher. Es genügt, die Rücktrittserklärung
innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser
Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu
tragen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder
Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte
Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw.
Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden
oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung
gestellt.
Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein
branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Wir übernehmen keine Haftung auf Transportschäden, die von unserem Lager zur
Lieferadresse entstanden sind und die Lieferung nicht durch unseren eigenen
Lieferservice durchgeführt wurde.
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma
können wir nach unserem Ermessen bestimmen. Versicherungen gegen Schäden
aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen
Kosten vorgenommen.
Bei Selbstabholung liegt die Transportgefahr beim Käufer. Wird die Ware bei
Nachnahmelieferungen verweigert, werden die angefallenen Transportkosten in
Rechnung gestellt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug) sind
wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde
all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind,
nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen
Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Bei von uns nicht zu vertretenden Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder
im Geschäftsbetrieb unserer Erzeuger und Vorlieferanten wie Streiks,
speditionsbedingte Verzögerungen, Aussperrungen oder Elementarereignissen
gilt eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit als vereinbart.
Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen
Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung
durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen,
die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde
dann nicht zu.
Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die
Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu
vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer,
Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche
Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind.
Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende
Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird
unverzüglich erstattet.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens (Wien).
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Natürliche Werkstoffe können Schwankungen unterliegen. Eventuell auftretende
Trockenrisse, Verwindungen, Astlöcher, Harzausflüsse und dergleichen sind
deshalb grundsätzlich keine von uns zu vertretende Mängel.
XI. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat
der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von
Schadenersatzansprüchen ein Jahr ab Gefahrenübergang. Die in diesen
Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über
Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder
anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Offensichtliche Mängel sind sofort nach Empfang der Lieferung schriftlich
anzuzeigen; andernfalls sind hierfür Mängelanspüche ausgeschlossen.
Begehrt der Käufer Wandlung oder Preisminderung, können wir uns als
Verkäufer von unserer Leistungspflicht nach unserer Wahl durch Nachtragen
des Fehlenden oder durch Bewirken einer Verbesserung, bzw. durch Austausch
der mangelhaften Sache binnen angemessener Frist von - mangels anderer
Vereinbarung - höchstens 12 Wochen befreien.
Die Gewährleistung bezieht und beschränkt sich auf folgendes: Für alle
gelieferten Geräte und Zubehörteile übernimmt der Lieferer bei Erfüllung der
vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Abnehmer eine Gewähr derart, dass
er für alle Teile, welche während einer Frist von 12 Monaten ab dem Tag der
Lieferung nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter
Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden,
kostenlos Ersatz leistet bzw. dass diese Mängel im Werk kostenlos behoben
werden. Im letzteren Falle sind die Teile frachtfrei zurückzusenden. Die
Gewährleistung der Infrarottechnik beträgt 2 Jahre. Alle durch Ausbesserung
oder Auswechslung entstehenden Frachtspesen und allfällige Reisespesen gehen
grundsätzlich zu Lasten des Bestellers. Etwa ausgetauschte Teile werden
Eigentum des Lieferers. Der Lieferer haftet nicht für Beschädigungen, die
durch Einwirkung dritter Personen, unsachgemäßer Montage, Überbeanspruchung,
Überspannung oder chemische Einflüsse entstehen. Rechnungen für durch dritte
Personen vorweggenommene Instandsetzungen werden nicht anerkannt.
Hat der Kunde die Verschlechterung oder einen Untergang der Ware zu
vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Dies gilt auch, wenn eine
Wertminderung durch eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eintritt.
Sofern wir Garantien zugesagt haben, gelten diese nur bei sachgemäßer
Verwendung der Produkte, insbesondere fachgerechter Montage und
ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art
ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte
(zB Spedition) verursacht wurden. Für von Herstellern zugesagte Garantien
gelten deren Garantiebedingungen.
XII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind, durch
fristgerechte Nennung des Herstellers oder Vorlieferanten, ausgeschlossen,
es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer
Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Die
Haftung des Lieferers setzt voraus, dass der Besteller bzw. seine
allfälligen Abnehmer die Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und
Benutzung sowie behördliche Zulassungsbedingungen und technische
Vorschriften einhält.
XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser
ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt,
angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzuverlangen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen
- verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns
unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein
Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von
uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der
offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie
insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der
Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die
Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XIV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine
Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder
Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer
Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine
Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen.
Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten
– Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer
ersichtlich zu machen.
Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15
Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht
abgetreten werden.
XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die
Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller
aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres
Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
XVII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag
mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns
automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw.
Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die
Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen,
falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie
Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser
geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten
Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
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